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Dokument-ID: 748688
2.28 Keine analoge Anwendung des § 15 KSchG auf andere Vertragstypen und Bindungsfristen in AGB
Die Beklagte betreibt (bis auf Vorarlberg) österreichweit ein Fitnessstudio, in dem sie Fitnessgeräte (sog „Power-Plates“) zur Verfügung stellt, die nur unter Anleitung von Trainern benützt werden dürfen.