1.6 Eigentumsübergang bei Vorleistungspflicht
Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen einer GmbH, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet wurde. Vor der Eröffnung hatte die Schuldnerin (Auftraggeberin) den Auftrag zur Errichtung einer Anlage erhalten und kaufte von der beklagten Partei auf Kredit ein Gerät, das in dieser Anlage als Bestandteil aufgestellt wurde. Die beklagte Partei verlangte von der Auftraggeberin der Schuldnerin die Bezahlung des Kaufpreises für dieses Gerät oder deren Herausgabe. Die Auftraggeberin erlegte daraufhin den Betrag bei Gericht. Der Kläger begehrte die Ausfolgung dieses Betrags.