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Dokument-ID: 1247240
13.9.4 OGH vom 28.03.2025, 8 Ob 145/24t: Unzulässige Klauseln bei Streaming-Anbieter DAZN
Der OGH hat mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Streaming-Anbieters DAZN für unzulässig erklärt. Das Urteil, das auf eine Klage des VKI zurückgeht, betrifft vor allem einseitige Preiserhöhungen, Nutzungsbeschränkungen und Vertragsänderungsklauseln.