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Dokument-ID: 975866
2.33 Keine gröbliche Benachteiligung durch verfallende Gutschrift bei Vertragsende
OGH: Ua folgende Vertragsbestimmung der AGB eines Telekommunikationsunternehmens wurde mittels Verbandsklage angefochten:
„Für jede volle Minute eines eingehenden Gesprächs aus einem anderen österreichischen Mobilnetz gibt es 6 Cent Gesprächsguthaben! Keine Barablöse oder Auszahlung möglich."