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Dokument-ID: 490676
1.34 Entbindung vom Bankgeheimnis und Zustimmungserklärungen in Bankverträgen
Die Klägerin betreibt ein Kreditunternehmen und machte Unterlassungsansprüche geltend.
OGH: Eine Klausel vermittelte dem Verbraucher den unrichtigen Eindruck, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit der Beklagten sei deren Sitz in Wien und stellt daher eine salvatorische Klausel dar, die dem Verbraucher das Risiko aufbürdet, die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Regelung zu erkennen.