10.6.10 Alternative Streitbeilegung und Online-Beilegung von Streitigkeiten
Alternative Streitbeilegung
Seit 09.01.2016 können sich Verbraucher bei vertraglichen Streitigkeiten mit einem in Österreich niedergelassenen Unternehmer an acht staatlich anerkannte Streitbeilegungsstellen („Stellen zur alternativen Streitbeilegung“ oder kurz „AS-Stellen“) wenden. Diese AS-Stellen bieten an, Verbraucher und Unternehmer bei der Lösung der Streitigkeit zu unterstützen. Sie können auch selbst Lösungsvorschläge erstatten. Grundlage für die Besetzung und die Verfahrensregeln ist das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG). Die Teilnahme an einer Streitschlichtung ist für Verbraucher immer freiwillig. Sofern nicht besondere branchenspezifische Pflichten (zB für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen) bestehen, muss sich auch der Unternehmer nicht an einer Schlichtung beteiligen.