3 Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
In Umsetzung des III. Kapitels der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 erging am 26.05.2014 das Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG, BGBl I 33/2014). Dieses trat am 13.06.2014 in Kraft. Mit dem Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG), das die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung des Verbraucherschutzes (RL [EU] 2019/2161) umsetzt und mit 20.07.2022 in Kraft trat, wurde das FAGG in gewissen Teilen aktualisiert.