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Dokument-ID: 898397
5.3.22 Salvatorische Klausel
- Ua Inhalt der Entscheidung OGH 4 Ob 252/14h
Unzulässige Klausel (auszugsweise)
„Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall die rechtsunwirksame (rechtsunwirksam gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung so weit als möglich und rechtlich [zulässig] entspricht.“