15.2.12 Aktuelle Judikatur zum Versicherungsrecht
OGH 02.07.2015, 7 Ob 81/15k
§§ 5b, 6 VersVG: Beweislast für die rechtzeitige Ausfolgung der AVB und die Vollständigkeit der Information
Der Versicherer kann gem § 6 Abs 5 VersVG aus einer fahrlässigen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit Rechte nur ableiten, wenn dem Versicherungsnehmer vorher die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind oder ihm eine andere Urkunde ausgefolgt worden ist, in der die Obliegenheit mitgeteilt wird (RIS-Justiz RS0121518), wobei die Beweislast für das rechtzeitige Ausfolgen der AVB und die Vollständigkeit der Information nach allgemeinen Regeln den Versicherer trifft (RIS-Justiz RS0121521).