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Dokument-ID: 672697
8.5.4 Informationserteilung bei Fernabsatzverträgen
Mit § 7 FAGG wird ein wesentlicher Teil der in Art 8 der Richtlinie enthaltenen Anordnungen für „formale Anforderungen“ für die Informationserteilung und den Vertragsabschluss bei Fernabsatzverträgen umgesetzt. • [Fußnote: EBzRV 89 BlgNR 25. GP, 29.]