5.3.19 Entbindung vom Bankgeheimnis
- Betrifft: § 38 Abs 1 iVm Abs 2 Z 5 BWG
- Ua Inhalt der Entscheidungen OGH 1 Ob 105/14v und 6 Ob 120/15p
Unzulässige Klauseln (auszugsweise)
„Wir sind eine Bank im Sinne des Bankwesengesetzes und unterliegen den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere dem Bankgeheimnis. Für die in Punkt […] genannten Fälle der Datenübermittlung einschließlich der Übermittlung von Bonitätsauskünften durch das kontoführende Kreditinstitut an uns entbinden Sie uns und das kontoführende Kreditinstitut ausdrücklich vom Bankgeheimnis.“
„Die Ermächtigung gem Pkt […] der AGB gilt auch als Zustimmung für eine Auskunftserteilung gem § 38 Abs 2 Z 5 BWG und somit in diesem Umfang als Entbindung der BANK vom Bankgeheimnis.“