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Dokument-ID: 595470
11.4.9 Gesetzesänderung macht Unterlassungserklärung nicht verzichtbar
In der Entscheidung vom 27.03.2007, GZ 1 Ob 241/06g, hat sich der OGH mit dem Vorhalt der dort beklagten Partei auseinandergesetzt, die von ihr empfohlene Klausel in einem Mietvertrags-Formblatt gelange wegen einer Gesetzesänderung ohnehin nicht mehr zur Anwendung; der Oberste Gerichtshof hat darin kein Äquivalent zur Unterlassungserklärung gesehen: