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Dokument-ID: 844293
4.10.3 Pflichten des Zahlungsdienstenutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente und personalisierte Sicherheitsmerkmale
Sorgfalt bei der Nutzung
Der berechtigte Zahlungsdienstnutzer hat gem § 63 Abs 1 ZaDiG 2018 bei der Nutzung eines Zahlungsinstruments die Bedingungen für dessen Ausgabe und Nutzung einzuhalten. Die Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung eines Zahlungsinstruments müssen objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig gestaltet sein.