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Dokument-ID: 595465
11.4.8 Regulierungsbehörden-Verfahren ist kein Ersatz für Unterlassungserklärung
Mitunter argumentiert ein abgemahnter Verwender oder Empfehler von AGB-Bedingungen mit dem Gedankengang, dass die Aufnahme von mit den inkriminierten Klauseln sinngleichen Bedingungen wohl dadurch verhindert würde, dass die AGB einer Regulierungsbehörde vorgelegt werden müssen; der Oberste Gerichtshof war mit diesem Problem in der Entscheidung vom 25.05.2004, GZ 4 Ob 98704x, konfrontiert; er hielt die Argumentation für nicht stichhaltig: