13.3.9 OGH vom 23.9.2019, 9 Ob 38/19g: Gröblich benachteiligendes Pay-TV
Im vorliegenden Sachverhalt führte erneut der Verein für Konsumenteninformation (VKI), diesmal im Auftrag der AK Oberösterreich, einen Verbandsprozess hinsichtlich einer sehr hohen Anzahl an fraglichen Klauseln in den AGB des Bezahlfernsehbetreibers Sky TV. Die unterschiedlichen Programme dieses Unternehmens können sowohl über Satellit als auch über Kabel empfangen werden und es zählen in Österreich rund 400.000 Personen zum Kundenkreis des beklagten Pay-TV-Anbieters. Da die Entscheidung des OGH sehr umfangreich ist, werden bei jeder einzelnen Klausel lediglich die hauptsächlichen Problemstellungen aufgezeigt. Von ursprünglich 29 beanstandeten Klauseln wies das Erstgericht nur 2 Unterlassungsbegehren ab. Das Berufungsgericht erweiterte die Abweisung um weitere 3 Klauseln und der Oberste Gerichtshof führte hinsichtlich der einzelnen Klauseln wie folgt aus: