13.7.6 OGH vom 25.04.2023, 4 Ob 236/22t: Überprüfung von 18 Klauseln der AGB eines Reiseversicherers
Bei der gegenständlichen Klage handelte es sich um eine Verbandsklage eines nach § 29 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz(KSchG) berechtigten Verbandes. Begehrt wurde die Unterlassung der Verwendung von 18 AGB-Klauseln der Reiseversicherungsbedingungen (RVB 2018), die Unterlassung der Berufung auf diese oder sinngleiche Klauseln sowie die Urteilsveröffentlichung (sowohl im redaktionellen Teil der bundesweit erscheinenden Samstagsausgabe der „Kronen Zeitung“, als auch auf der Website der Beklagten). Streitgegenständlich waren insbesondere folgende Klauseln: