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Neu Dokument-ID: 748141

David Spahija - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.3.9 Tierhaltung

In E 2 Ob 73/10 hat der OGH ausgesprochen, dass ein generelles Tierhaltungsverbot unwirksam ist. • [Fußnote: OGH, 2 Ob 73/10i (Klausel 24).] 

Der Vermieter hat zwar die Möglichkeit, von Anfang an generell Tierhaltung im Mietobjekt zu verbieten. Räumt er dem Mieter jedoch eine von seiner Zustimmung abhängige Möglichkeit dazu ein, darf er diese nicht willkürlich ablehnen (OGH, 6 Ob 129/08a).

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