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Dokument-ID: 1235261
1.53 Gröbliche Benachteiligung durch verschuldensunabhängige Schadenersatzpflicht
Die Beklagte betreibt ein Unternehmen für erneuerbare Energie und Fotovoltaik. Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs nimmt sie zur Unternehmensfinanzierung im gesamten Bundesgebiet qualifizierte Nachrangdarlehen von Verbrauchern auf.