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Dokument-ID: 749598
1.41 Unentgeltlich akzeptierter Haftungsausschluss für Folgeschäden
Im vorliegenden Fall geht es um die Auslegung der folgenden Freizeichnungsklausel zwischen zwei Unternehmern:
„Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Personen- und Sachschäden. Weitere Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfall und Produkthaftung etc sind jedoch ausgeschlossen.“