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Dokument-ID: 748445
2.23 Regelung über das Widerspruchsrecht des Kunden (Übertragung des Vertragsverhältnisses)
Die zur Unterlassungsklage gem § 28 KSchG berechtigte gesetzliche Interessenvertretung begehrte die Unterlassung der folgenden im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern verwendeten Klauseln in den AGB bzw Vertragsformblättern der Beklagten, welche ein Kommunikationsdienstleistungsunternehmen betreibt: