1.60 Keine stille Gesellschaft ohne Eintritt der Bedingungen: Vertragsauslegung nach § 914 ABGB – Stufenklage abgewiesen
OGH: Die stille Gesellschaft (§ 179 UGB) bedarf zwar keiner besonderen Form, doch ist bei abweichend festgestellter gemeinsamer Absicht der Parteien der bloße Urkundentext nicht maßgeblich. Mangels Eintritts der vereinbarten Bedingungen kam es zu keiner Gesellschaftsbegründung; die auf eine bestehende stille Gesellschaft gerichteten Begehren waren abzuweisen. Eine ergänzende Vertragsauslegung wurde nicht „hinzugedichtet“, sondern beruht auf der Beweiswürdigung und der nach § 914 ABGB vorzunehmenden Auslegung. Einwände gegen die Beweiswürdigung sind in dritter Instanz unbeachtlich; eine erhebliche Rechtsfrage liegt nicht vor.