14.2.2 Handelsgericht Wien vom 04.09.2025, 11 Cg 59/24z: Verbraucher:innen darf der Rücktritt nicht verweigert werden
Der Verein für Konsumenteninformation (im Nachstehenden: VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die CopeCart GmbH. Der Vorwurf: Die CopeCart GmbH verletzte Verbraucherrechte, informierte falsch über das gesetzliche Rücktrittsrecht und verweigerte Kund:innen systematisch den Rücktritt vom Vertrag. Außerdem wurden zwei unzulässige AGB-Klauseln beanstandet. Das Handelsgericht Wien gab der Klage nunmehr vollständig statt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.