10.5.2 Rücktrittsfrist
Die Rücktrittsfrist beträgt nach § 8 Abs 2 FernFinG 14 Tage; bei Lebensversicherungen iSd RL 2002/83/EG über Lebensversicherungen, ABl Nr L 345 vom 19.12.2002, S 1 und bei Fernabsatzverträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen beträgt die Rücktrittsfrist 30 Tage. Die Frist berechnet sich nach Kalendertagen. Sie beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen, der aber nicht mitgezählt wird. Bei Lebensversicherungen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher über den Abschluss des Vertrages informiert wird. • [Fußnote: Graf in Schwimann/Kodek, ABGB, 4. Aufl, § 8 FernFinG Rz 4 f.]