Neu
Dokument-ID: 871356
16.2 Rechtliche Einordnung des Leasingvertrages
Ein Leasingvertrag ist ein Rechtsgeschäft eigener Art Es beinhaltet Elemente von Miete und Kauf, je nach der individuellen Ausgestaltung des Vertrages entspricht er eher dem einen oder dem anderen Typ. • [Fußnote: RS0020007.]