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Dokument-ID: 643926
24.3 Klagen des Verbrauchers
Eine Vereinbarung, mit der für eine Klage des Verbrauchers gegen den Unternehmer ein nach dem Gesetz gegebener Gerichtsstand ausgeschlossen wird, ist dem Verbraucher gegenüber rechtsunwirksam. Der Verbraucher kann den Unternehmer daher an jedem gesetzlichen Gerichtsstand klagen. Auch die internationale Zuständigkeit für Klagen des Verbrauchers gegen den Unternehmer kann nicht abbedungen werden.