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Dokument-ID: 1084599
5.3.28 Einführen eines bankenweiten Transaktionslimits aus „Sicherheitsgründen“
- Inhalt der Entscheidung OGH 8 Ob 24/18i
Unzulässige Klausel
„Aus Sicherheitsgründen (zB wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass persönliche Sicherheitsmerkmale eines größeren, nicht konkretisierbaren Kundenkreises durch Unberechtigte missbraucht werden könnten) kann die Bank ein bankweit geltendes Transaktionslimit pro ITan einführen. Über die Einführung und die Dauer eines solchen Transaktionslimits für ITan wird die Bank den Kunden mittels Nachricht unmittelbar nach dem Einstieg in das Onlinebanking informieren.“