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Dokument-ID: 643400
15.1.15 Auferlegung der Beweislast – Beweislastverschiebung (Z 11)
Allgemeines
Gem § 6 Abs 1 Z 11 KSchG sind Beweislastverschiebungen zulasten des Verbrauchers unzulässig. So kann zB nicht entgegen § 1298 ABGB vom Verbraucher gefordert werden, dass er ein Verschulden des Unternehmers nachweisen muss.