Neu
Dokument-ID: 748108
11.14.2 Voraussetzungen für den Durchgriff
Die Voraussetzungen für den Durchgriff werden von Gartner • [Fußnote: Gartner, Bauträgervertragsgesetz, Praxiskommentar, § 16 Rz 2.] wie folgt zusammengefasst:
- Mangelhafte Leistung des Bauträgers und/oder seiner Erfüllungsgehilfen und
- Übergabe des Vertragsobjekts oder Übernahme des Vertragsobjekts durch den Erwerber und
- Unmöglichkeit oder erhebliche Erschwernis für den Erwerber, die ihm zustehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Bauträger durchzusetzen oder
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bauträgers und
- schriftliche Forderung des Erwerbers an den Bauträger, ihm die entsprechenden Ansprüche abzutreten.