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Dokument-ID: 1235299
1.65 Diesel-Thermofenster bleibt unzulässig – Herstellerhaftung nach § 1323 ABGB möglich, Händler nicht passiv legitimiert
Der Kläger erwarb 2016 einen Mercedes‑Diesel (Euro 6b). Nach KBA‑Rückruf 2018 wurde ein Software‑Update aufgespielt. Der Kläger begehrte Aufhebung des Kaufvertrags gegen die Händlerin und Schadenersatz/Naturalrestitution gegen die Herstellerin wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen (ua Umschaltlogik „Strategie A“ und Thermofenster). Erst‑ und Berufungsgericht wiesen ab: Das Update habe die Beanstandungen behoben; die Grenzwerte würden nun eingehalten.