Neu
Dokument-ID: 1129625
13.6.12 OGH vom 09.11.2022, 7 Ob 169/22m: Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Rechtsschutzversicherers
Der gem § 29 Abs 1 KschG zur Klage berechtigte Verein für Konsumenteninformation brachte gegen ein im österreichischen Bundesgebiet ansässiges Versicherungsunternehmen Klage auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung wegen dreier Klauseln in den ARB 2019 seiner Rechtsschutzversicherungsverträge ein.