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Dokument-ID: 1235298
1.63 Option auf Liegenschaft: laesio‑Bewertung bei Einräumung – Verjährung läuft ab Beginn der objektiven Geltendmachbarkeit
Die Verjährungsfrist des § 1487 ABGB beginnt mit der objektiven Möglichkeit der Geltendmachung des Anfechtungsrechts; die Ungewissheit, ob und wann der Optionsberechtigte die Option ausübt, beeinflusst Beginn und Lauf der Verjährung nicht. Nach Fristablauf ist auch die Einrede präkludiert.