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Dokument-ID: 672637
12.2 Ausnahmefälle
Gem § 6c Abs 4 KSchG gelten dessen Abs 1 bis 3 nicht für die in § 5a Abs 2 Z 3 bis 8, 10 bis 12, 14 und 15 angeführten Verträge. Das sind Verträge