Neu
Dokument-ID: 702708
11.4.4 Festlegung des Preises (Z 3) und Abs 3
Gem § 4 Abs 1 Z 3 BTVG hat der Bauträgervertrag den Preis und die vom Erwerber jeweils für Sonder- und Zusatzleistungen zu entrichtenden Beträge zu enthalten, wobei der Erwerber über alle damit verbundenen Abgaben und Steuern sowie die Kosten der Vertragserrichtung und -abwicklung zu informieren ist.