13.6.11 OGH vom 09.11.2022, 7 Ob 97/22y: Rentenoption in Lebensversicherungsverträgen muss ausreichend definiert sein
In einem vom Verein für Konsumenteninformation angestrengten Verbandsklageverfahren wurde gegen ein Versicherungsunternehmen Klage eingebracht und dessen Klauseln in Lebensversicherungsverträgen bemängelt. Die Beklagte schließt im gesamten Bundesgebiet Lebensversicherungsverträge mit Verbrauchern ab, denen die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Stammversicherung – Lebensversicherung mit garantierten Versicherungsleistungen und garantiestützender Gewinnbeteiligung“ zugrunde liegen. Streitgegenständlich waren folgende Klauseln: