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Dokument-ID: 1174785
14.2.8 Keine analoge Anwendung des § 15 KSchG
Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (5 Ob 205/13b mwN; zu einem ebenfalls von der Beklagten geschlossenen, auf 30 Jahre befristeten Beherbergungsvertrag über den Erwerb von „Urlaubspunkten“: 6 Ob 104/01i) kommt eine analoge Anwendung des § 15 KSchG für dort nicht geregelte Vertragstypen nicht in Betracht (OGH 20.01.2016, 3 Ob 132/15f).