16.4 Operating Leasing
Dem Finanzierungsleasing wird das Operating Leasing gegenübergestellt, bei dem nicht der Finanzierungsgedanke, sondern die nur vorübergehende Nutzungsmöglichkeit im Vordergrund steht. Der wesentliche Unterschied liegt daher vor allem in der kürzeren Nutzungsdauer, die entweder durch eine entsprechende Befristung des Leasingvertrages oder durch Kündigungsmöglichkeiten des Leasingnehmers erreicht wird. • [Fußnote: Schopper/Skarics in Apathy/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht, 2. Auflage, 1/42 f.]