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Dokument-ID: 643916
23 Verbraucherverträge mit Auslandsbezug
Gem § 5 EVÜ ist den Vertragsparteien zwar im grenzüberschreitenden, europäischen Rechtsverkehr die freie Rechtswahl offen gelassen, sie darf aber nicht dazu führen, dass dem Verbraucher das zwingende, für ihn günstige Verbraucherrecht entzogen würde, auf das er sich ohne die Rechtswahl berufen könnte.