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Dokument-ID: 702705
11.4.3 Gefahrenzone (Z 2)
Gem § 4 Abs 1 Z 2 BTVG hat der Bauträgervertrag den Hinweis zu enthalten, ob der eigentliche Vertragsgegenstand oder die Gesamtanlage in einer wildbach- oder lawinenbedingten Gefahrenzone oder einem Hochwasserabflussgebiet liegt oder die betreffende Liegenschaft im Verdachtsflächenkataster geführt oder im Altlastenatlas ausgewiesen wird. Die Aufzählung der Gefahrenzonen in Z 2 ist aber taxativ.