Neu
Dokument-ID: 672305
4.1.2 Voraussetzungen
Der Verbraucher soll durch § 3 KSchG vor einer Überrumpelung vor unüberlegten Vertragsabschlüssen bewahrt werden. Wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen, noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat, so kann er gem § 3 Abs 1 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.