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Dokument-ID: 490816
2.6 Qualifikation als Verbraucher trotz Rechtsvertretung
Im Zuge eines Verkehrsunfalls, an dem der Kläger als Lenker eines Lkw-Zuges und Walter Z als Lenker eines Pkw beteiligt waren, wurde Walter Z getötet, der Kläger verletzt. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des Pkw. Der Kläger begehrte die Zahlung eines Schmerzensgeldes.