13.4.1 OGH vom 19.02.2020, 7 Ob 22/20s: Zu ungenaue Kostenaufschlüsselung im Heimvertrag
Im vorliegenden Fall beschäftigte sich der OGH mit einer vom Verein für Konsumenteninformation eingebrachten Verbandsklage gegen unklare Kostenklauseln in den Heimverträgen des Fonds Soziales Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (nachfolgend kurz VKI genannt) ist nach § 29 Abs 1 KSchG eine zur Wahrung von Verbraucherinteressen legitimierte Vereinigung, die zur Verbandsklage berechtigt ist. Der VKI verlangte die Unterlassung der Verwendung der gegenständlichen Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, eine Urteilsveröffentlichung und außerdem müsse unterlassen werden, sich weiterhin auf diese Klauseln zu berufen.