© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1184257

Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz

2.37 Intransparenter Risikoausschluss durch demonstrative Aufzählung

OGH: Die Klausel der ARB 2020 regelt einen Risikoausschluss gemäß Klausel 2 (Artikel 7.1.2. ARB 2020), der besagt, dass kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen besteht, die in ursächlichem Zusammenhang mit bestimmten Akten der Hoheitsverwaltung stehen, wie zB Enteignungs-, Flurverfassungs-, Raumordnungs-, Grundverkehrs- oder Grundbuchsangelegenheiten. Die Beklagte argumentiert in ihrer Revision, dass kein Versicherungsnehmer eine Allgefahrendeckung für derartige Rechtsprobleme erwarte und dass die Klausel seit Jahren von Versicherungsnehmern verstanden werde. Die Revision stellt klar, dass die Klausel lediglich verwaltungsbehördliche oder gerichtliche Bewilligungsverfahren vom Versicherungsschutz ausschließt. Die Klausel zählt bestimmte Verwaltungsangelegenheiten und eine Angelegenheit der ordentlichen Gerichtsbarkeit demonstrativ („wie insbesondere“) auf. Entgegen der Ansicht der Beklagten ergibt sich aus der Klausel nicht ansatzweise, dass lediglich verwaltungsbehördliche oder gerichtliche „Bewilligungsverfahren“ vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, was deutlich zu formulieren gewesen wäre.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxiswissen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in unserem Shop! Zum Shop