13.3.3 Entscheidung 9 Ob 76/18v: Erste Entscheidung – was hat ein „Basiskonto“ zu können?
Der OGH hat sich hier zum ersten Mal in einer Entscheidung mit dem Thema des Basiskontos befasst. Das dieser Judikatur zugrunde liegende Verbraucherzahlungskostengesetz (VZKG), welches die europäische Zahlungskonten-RL in österreichisches Recht umsetzte, trat gestaffelt in Kraft und befindet sich jedoch seit dem 01.06.2018 in Vollanwendung. Die Richtlinie sieht transparente Informationen über die Entgelte für Verbraucherzahlungskonten, die unkomplizierte Möglichkeit eines Kontowechsels und die Schaffung eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen vor. Der VKI, als einer nach § 29 KSchG zur Erhebung von Unterlassungsansprüchen legitimierter Verband, klagte gegen die in den AGB enthaltenen Bestimmungen zum Basiskonto der UniCredit Bank Austria AG.