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Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.6 Informationserteilung bei Online-Marktplätzen

Bei auf Online-Marktplätzen geschlossenen Verträgen hat der Anbieter des Online-Marktplatzes zusätzliche Informationspflichten. Ein „Online-Marktplatz“ ist ein Dienst, der es Verbrauchern durch die Verwendung von Software, einschließlich einer Website oder einer Anwendung, die vom Unternehmer oder im Namen des Unternehmers betrieben wird, ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen (§ 3 Z 10 FAGG).

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