13.4.6 OGH vom 24.04.2020, 7 Ob 171/19a: Ungleichgewicht auch bei Unternehmern
Im gegenständlichen Fall prüfte der OGH eine Mindestzinsklausel, welche zwischen einer Stadtgemeinde und einem Unternehmen hinsichtlich eines Immobilienleasings vereinbart worden war. Gefragt war, ob die vorgebrachten Argumente ausreichten, die Vereinbarung einer Mindestzinsklausel sachlich zu rechtfertigen. Die beklagte Gemeinde lud im Ausgangsfall im Rahmen einer Ausschreibung zur Angebotslegung für ein Immobilienleasing betreffend einen neu zu errichtenden Kindergarten. Dem dann geschlossenen Vertrag waren folgende Bestimmungen zu entnehmen: