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Dokument-ID: 1028494
9.2 Die Schiedsvereinbarung im Verhältnis zum AGB-Recht
Neben den bereits erwähnten strikten Formerfordernissen der Zivilprozessordnung müssen bei Schiedsvereinbarungen im Anwendungsbereich des AGB-Rechts aber überdies auch die diesbezüglich besonders relevanten Normen eingehalten werden. So insbesondere § 864a ABGB, § 879 Abs 1 und 3 ABGB, sowie § 6 KSchG.