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Dokument-ID: 1019705
2.1.3 Vorvertragliche Informationspflichten
Im Sinne des neuen Pauschalreisegesetzes treffen den Reiseveranstalter oder auch den Reisevermittler gegenüber dem Reisenden zahlreiche vorvertragliche Informationspflichten (§ 4 PRG). Zur Verfügung steht ein standardisiertes Informationsblatt (ist dem Anhang des PRG zu entnehmen), dass dem Reisenden vor dem Abschluss des Pauschalreisevertrags bereitzustellen ist.