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Dokument-ID: 747629
11.11.2 Grundbücherliche Sicherstellung und Zahlung nach Ratenplan
Gem § 9 Abs 1 BTVG kann der Erwerber auch durch eine ausreichende bücherliche Sicherstellung auf der zu bebauenden Liegenschaft in Verbindung mit der Zahlung nach einem Ratenplan gem § 10 BTVG gesichert werden. Wichtiger Bestandteil der grundbücherlichen Sicherstellung ist die Bestellung eines Treuhänders, der gem § 12 Abs 2 leg cit nur ein Rechtsanwalt, eine Rechtsanwaltspartnerschaft oder ein Notar sein darf.