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Dokument-ID: 748098
11.13.5 Rückforderung von Zahlungen an Dritte
Zahlungen, die der Erwerber aufgrund von Sonderwunschaufträgen an vom Bauträger vorgegebene Professionisten leistet, müssen vom Bauträger nach § 7 Abs 1 BTVG gesichert werden und können daher bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 BTVG direkt vom Bauträger gem § 15 Abs 1 BTVG rückgefordert werden.