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Dokument-ID: 528402
9.1 Bindungsfristen (§ 6 Abs 1 Z 1 KSchG)
Gem § 6 Abs 1 Z 1 KSchG sind Vertragsbestimmungen unzulässig, wonach sich der Unternehmer eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist ausbedingt, während der er einen Vertragsantrag des Verbrauchers annehmen oder ablehnen kann oder während der der Verbraucher an den Vertrag gebunden ist.